Was passiert, wenn das Feld „elektronisches/schriftliches“ Führen im Ausbildungsvertrag nicht ausgefüllt ist?

Fehlt im Ausbildungsvertrag die Angabe, ob der Ausbildungsnachweis schriftlich oder elektronisch geführt werden soll, ist diese Angabe zwingend nachträglich zu ergänzen (§ 11 Abs. 1 Nr. 10 BBiG). 

Anlage zum Berufsausbildungsvertrag – Digitale Führung des Ausbildungsnachweises

Zum gesamten FAQ
Was passiert, Vertrag, Vorschrift, Voraussetzung

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