Muss die Mitgliedschaft nachgewiesen werden?
Ja. Der Betrieb muss die angegebene Mitgliedschaft auf Verlangen nachweisen. Wenn die Mitgliedschaft in der App aktiviert wird, wird die Angabe der zuständigen Stelle des Verbands oder Anbieters zur Prüfung gemeldet.
Der Mitgliedspreis wird bereits mit der Bestätigung in der App automatisch auf die relevanten Abonnements angewendet. Es gibt keine vorgeschaltete Freigabe oder Wartezeit. Maßgeblich ist die Mitgliedschaft, die im angezeigten Feld genannt wird: entweder die direkte Verbandsmitgliedschaft oder die Mitgliedschaft in einer angeschlossenen Innung.